Charta

Mit dem Schweizer Buchpreis zeichnen der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband, SBVV und der Verein LiteraturBasel jährlich das beste erzählerische oder essayistische deutschsprachige Werk von Schweizer oder seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz lebenden Autorinnen und Autoren aus.

Ziel des Schweizer Buchpreises ist es, jährlich fünf herausragenden Büchern grösstmögliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das Nominationsverfahren ist zweistufig: Zwei Monate vor der Preisverleihung wird eine Shortlist mit fünf Titeln präsentiert, aus der die Preisträgerin oder der Preisträger bestimmt wird. Dadurch wird deutschsprachige Schweizer Literatur in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus einem breiten Lesepublikum wie auch der internationalen Buchbranche bekannt gemacht.

Verlage aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich mit ihren Titeln um die Auszeichnung bewerben. Die eingereichten Titel müssen zwischen Oktober des Vorjahres und September des laufenden Jahres erschienen/erscheinen und deutschsprachige Originalausgaben sein.

Der Schweizer Buchpreis ist mit Fr. 42‘000.- dotiert. Das Preisgeld für den Gewinner/ die Gewinnerin beträgt Fr. 30‘000.-, die Nominierten erhalten je Fr. 3000.-

Der Schweizer Buchpreis steht für eine unabhängige und kompetente Preisträgerermittlung: Die fünf Jurorinnen und Juroren prüfen sämtliche eingereichten und den Teilnahmekriterien entsprechenden Bücher. Um grösstmögliche Unabhängigkeit und Kompetenz bei der Preisvergabe zu sichern, wählen die Trägerorganisationen des Schweizer Buchpreises in die Jury ausschliesslich Literaturexpertinnen und -experten; Verlegerinnen oder Verleger wie auch Autoren oder Verbandsfunktionäre sind nicht zugelassen.

Der Schweizer Buchpreis, veranstaltet vom SBVV und dem Verein LiteraturBasel, wird von Geldgebern ausserhalb der Branche unterstützt, darunter der Schweizer Bücherbon, die Emil und Rosa Rosa Richterich-Beck Stiftung und die Forlen-Stiftung. Medienpartner sind die NZZ am Sonntag und SRF2 Kultur.

Die genauen Bestimmungen sind im Reglement ausformuliert.

Reglement des Schweizer Buchpreises (SBP)

Ziel und Ausrichtung des Preises

Mit dem Schweizer Buchpreis SBP zeichnen der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband SBVV und der Verein LiteraturBasel jährlich das beste erzählerische oder essayistische deutschsprachige Werk von Schweizer/innen oder seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz lebenden Autorinnen und Autoren aus.
Ziel des SBPs ist es, jährlich fünf herausragenden Büchern grösstmögliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu verschaffen und sie in der Schweiz und über die Landesgrenzen hinaus einem breiten Lesepublikum wie auch der internationalen Buchbranche bekannt zu machen.

1. Rechtsform

Der SBP wird als gemeinsames Projekt von SBVV und LiteraturBasel in Form einer einfachen Gesellschaft gemäss OR Art. 530 ff. geführt.

2. Trägerschaft

Der Verein LiteraturBasel und der Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband SBVV bilden die Trägerschaft des SBP.
Die Vorstände von LiteraturBasel und SBVV sind für die strategische Ausrichtung des SBP zuständig, verabschieden die Jahresrechnung und erlassen das Reglement.

3. Geschäftsführung und Geschäftsstelle

Der/die jeweilige Geschäftsführer/in des Vereins LiteraturBasel und des SBVV bilden die Co- Geschäftsführung des SBP. Sie sind für die Organisation des SBP verantwortlich. SBVV und LiteraturBasel teilen sich die organisatorischen Aufgaben. Die Geschäftsstelle des SBP ist der Geschäftsstelle des Vereins LiteraturBasel angegliedert.
Die Geschäftsführung ist ausserdem für das Budget und die Jahresrechnung sowie die Akquise von Drittmitteln verantwortlich.

4. Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss beruft die Jury.
Er setzt sich aus vier Personen zusammen, die paritätisch von den Vorständen der Trägerorganisationen bestimmt werden.
Alle Mitglieder des Berufungsausschusses sowie die Geschäftsführung sind berechtigt, mögliche Jurymitglieder vorzuschlagen.
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Berufungsausschusses ohne Stimmrecht teil.
Die Entscheidung über die Berufung muss einvernehmlich gefällt werden.
Die Anfragen an die zur Mitwirkung in der Jury vorgeschlagenen Personen erfolgen durch die Geschäftsführung.

5. Jury

5.1 Zusammensetzung
In der SBP-Jury sitzen fünf Jurorinnen und Juroren. Diese werden vom Berufungsausschuss jeweils für ein Jahr mit Option auf maximal drei Verlängerungen gewählt. Eine Wiederberufung von ehemaligen Jurymitgliedern ist möglich.
Um grösstmögliche Unabhängigkeit und Kompetenz bei der Juryarbeit und der Preisvergabe zu sichern, werden ausschliesslich Literaturexpertinnen und -experten (Personen, die sich professionell mit Literatur und deren Vermittlung befassen) als Jurymitglieder berufen.
In der Jury sollen verschiedene Zugänge zur Literatur vertreten sein. Daher werden die Jurymitglieder aus verschiedenen Gebieten (Literaturkritik, Medien, Universitäten, Literaturveranstalter, Buchhandel, etc.) berufen.
Nicht zugelassen sind Verlegerinnen und Verleger, Schweizer und in der Schweiz lebende Autorinnen und Autoren, Vorstandsmitglieder und Angestellte der Trägervereine sowie Sponsoren und Förderer.
Medienpartner haben keinen Anspruch auf eine Vertretung in der Jury; umgekehrt ist die Anstellung bei einem Medienpartner kein Ausschlussgrund. Entsprechende Jurymitglieder sind ad personam gewählt und nicht als offizielle Vertreter der Medienpartner.

5.2 Jurysprecher/in
Die Jury leistet die Findungsarbeit unter dem Vorsitz einer aus ihrem Kreis stammenden und von ihr gewählten Jurysprecherin bzw. eines Jurysprechers. Der/die Jurysprecher/in leitet die Jurysitzungen und vertritt die Jury nach aussen. Er/sie sorgt dafür, dass allen Stimmen der Jurymitglieder dasselbe Gewicht zukommt. Die Kommunikation nach aussen stimmt er/sie mit den anderen Jurymitgliedern ab.
Der/die Jurysprecher/in richtet allfällige Beschwerden bezüglich prozeduralen Fragen in schriftlicher Form unmittelbar nach den Jurysitzungen an die Präsidien der Trägerorganisationen.

5.3 Publikationsrichtlinien
Jurymitglieder unterliegen bis zur Festlegung der Nominationsliste (Shortlist) keinerlei Publikationsbeschränkungen. Ab der Jurysitzung, an der die Shortlist bestimmt wird, dürfen Mitglieder der Jury keine Texte (Rezensionen, Berichte, Zusammenfassungen, Portraits, etc.) zu den nominierten Titeln veröffentlichen oder öffentliche Anlässe mit den nominierten Autoren moderieren.

5.4 Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Jury
Die Jurymitglieder sind nur dem SBP-Reglement verpflichtet. Sie entscheiden unabhängig und frei von jeder Form von Instruktion.
Die Trägerschaft nimmt keinen Einfluss auf die Beschlüsse.
Die Jurorinnen und Juroren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

5.5 Jurierung
Die Jury sichtet alle eingereichten Bücher und entscheidet, welche der von den Verlagen zusätzlich empfohlenen Titel (siehe auch Punkt 7) sie in die Auswahl mit einbezieht.
Die Jury hat die Möglichkeit, nicht eingereichte und nicht empfohlene Titel in die Auswahl mit einzubeziehen, sofern der Verlag resp. der/die Autor/in damit einverstanden ist. Die Geschäftsstelle ist für die entsprechende Abklärung zuständig.
Aus der Gesamtliste der eingereichten Titel stellt die Jury eine Shortlist mit fünf Werken zusammen, die jeweils im September publiziert wird. Aus dieser Shortlist bestimmt die Jury an einer weiteren Sitzung kurz vor der Preisverleihung die Preisträgerin oder den Preisträger des SBPs.
Bei Uneinigkeit in der Jury ist es Aufgabe der Jurysprecherin bzw. des Jurysprechers, eine Entscheidung herbeizuführen, damit der Preis verliehen werden kann.
Im Falle von Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit.
Die Entscheidung über den Preisträger/die Preisträgerin wird von der Jury schriftlich begründet. Die Jurysprecherin bzw. der Jurysprecher vertritt die Juryentscheidungen nach aussen.
Die Jury trifft sich mindestens drei Mal: ein erstes Mal zur Sichtung der eingegangenen Bewerbungen, ein zweites Mal zur Bestimmung der Shortlist sowie ein drittes Mal zur Bestimmung der Preisträgerin bzw. des Preisträgers. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich und die Diskussionen vertraulich.
Die Sitzungen werden nicht protokolliert.
Die Entscheidungen der Jury sind auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar.
Die Geschäftsführung des SBPs ist mit einer Person an den Jurysitzungen als Beisitzerin ohne Stimmrecht anwesend. Sie übernimmt im Auftrag der Jury die administrativen Geschäfte. Ausserdem unterstützt sie die Jury bei der reglementskonformen Abwicklung ihrer Aufgaben. An den inhaltlichen Diskussionen über die eingereichten Bücher, über die Auswahl der Bücher für die Shortlist sowie über den Preis beteiligt sie sich nicht.

5.6 Entschädigung
Die Tätigkeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.

5.7 Ausschluss
Die Trägerschaft kann Jurymitglieder aus der Jury ausschliessen, insbesondere wegen Zuwiderhandlung gegen dieses Reglement.

6. Dotierung und Finanzierung

Der SBP ist mit insgesamt 42’000 Schweizer Franken dotiert. Der/die Preisträger/in erhält 30’000 Schweizer Franken sowie eine Urkunde; die übrigen Autorinnen und Autoren der Shortlist erhalten je 3‘000 Franken.
Die Finanzierung des SBPs erfolgt durch die Trägerschaft sowie Gönnerinnen und Gönner bzw. Sponsoren.
Die Geschäftsführung verwaltet die Mittel treuhänderisch im Auftrag der Vorstände von LiteraturBasel und des SBVV.

7. Teilnahmebedingungen für die Verlage

Der SBP wird jährlich öffentlich ausgeschrieben; der Ausschreibungszeitraum läuft von Februar bis April des jeweiligen Preisjahres.
Verlage können im Einverständnis mit den Autorinnen und Autoren maximal zwei Titel aus dem jeweiligen aktuellen oder geplanten Programm einreichen. Weitere nach Ansicht des Verlags in Frage kommende Werke können der Jury auf einer Empfehlungsliste vorgelegt werden. Die Jury entscheidet an ihrer ersten Sitzung, ob sie diese empfohlenen Titel prüfen will.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft im Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sowie die rechtliche Selbstständigkeit. Selbstzahl- und Print-on-demand-Verlage sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eigenbewerbungen von Autorinnen und Autoren sind nicht möglich.
Teilnahmeberechtigt sind Schweizer/innen oder seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz lebende Autorinnen und Autoren.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die im betr. Jahr als Jurymitglied des SBP tätig sind.

Die von den Verlagen eingereichten Titel müssen
• erzählerische oder essayistische Werke sein;
• deutschsprachige Originalausgaben und Neuerscheinungen sein;
• zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und vor der Bekanntgabe der Shortlist (gewöhnlich Mitte September) des laufenden Jahres in gedruckter Form erschienen
• und im Buchhandel erhältlich sein.
Die Gesamtliste der eingereichten Titel ist geheim.
Autorinnen und Autoren, die bereits für den Preis nominiert waren oder ihn gewonnen haben, unterliegen keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Einreichung neuer Werke.

8. Ablauf

Anmeldungen müssen fristgerecht durch die jeweiligen Verlage auf dem offiziellen Anmeldeformular erfolgen. Dieses kann unter www.schweizerbuchpreis.ch heruntergeladen werden und ist bei der Geschäftsstelle erhältlich. Mit der Anmeldung akzeptieren die Verlage die Teilnahmekriterien und verpflichten sich, diese ihren Autorinnen und Autoren bekannt zu machen.
Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang jedes Vorschlags schriftlich.
Im Fall einer Nomination werden die Autorinnen bzw. Autoren und deren Verlage persönlich und schriftlich informiert. Die Shortlist wird im September öffentlich bekannt gemacht und im Buchhandel sowie in diversen Medien beworben.
Die nominierten Autorinnen und Autoren werden an verschiedene Promotionsanlässe eingeladen und erhalten die Gelegenheit, dort ihre Werke zu präsentieren, insbesondere an der Frankfurter Buchmesse, einer Lesetour durch die Schweiz, Deutschland und Österreich sowie am Internationalen Literaturfestival BuchBasel. Die Auftritte der Lesetour werden (mit Ausnahme der Auftritte in Frankfurt und Basel) honoriert.
Der/die Preisträger/in wird anlässlich der Preisverleihung bekanntgegeben.

9. Preisverleihung

Der SBP wird jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung in Anwesenheit der nominierten Autorinnen und Autoren im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals BuchBasel vergeben.

10. Verpflichtungen für die Autorinnen und Autoren

Die teilnehmenden Autorinnen und Autoren verpflichten sich, das nominierte Werk am Internationalen Literaturfestival BuchBasel zu präsentieren und an der Preisverleihung persönlich anwesend zu sein.
Von den Nominierten wird ausserdem erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Lesetour durch die Schweiz, Deutschland und Österreich beteiligen.
Kann ein/e für den SBP nominierte Autor/in aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, bescheinigte Reiseunfähigkeit, Todesfall in der Familie oder ähnliches) geplant oder ungeplant nicht persönlich an der Preisverleihung teilnehmen, hat dies keinen Einfluss auf die Entscheidung der Jury. Der nominierte Titel wird wie alle andern gewürdigt, und der/die Autor/in kann mit dem SBP ausgezeichnet werden.
11. Schlussbestimmung
Änderungen dieses Reglements können nur durch die Trägerschaft erfolgen.

Vom Vorstand SBVV genehmigt:Zürich, 11. Februar. 2019
Thomas Kramer, Präsident SBVV

Vom Vorstand LiteraturBasel genehmigt:Basel, 13. Februar 2019
Hans Georg Signer, Präsident LiteraturBasel

Charta Schweizer Buchpreis

Reglement Schweizer Buchpreis