Bücher sind eine unverzichtbare Voraussetzung für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Der Trägerverein Buch- und Literaturfestival Basel und der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband verschaffen mit der gemeinsamen Lancierung des Schweizer Buchpreises herausragenden Autorinnen und Autoren über die Landesgrenzen hinaus mediale und kommerzielle Anerkennung. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Mediums Buch sowie des Lesens in breiten Kreisen der Bevölkerung.
Mit dem Schweizer Buchpreis wird ab 2008 jährlich das beste erzählerische oder essayistische Werk einer Schweizer Autorin oder eines Schweizer Autors gewürdigt.
Die Zusammenarbeit mit weiteren Partnern, insbesondere dem Bund und Institutionen aus den übrigen Landesteilen sowie die Ausschreibung von Preisen in den anderen Landessprachen und weiteren Kategorien wird angestrebt.
Der Trägerverein Buch- und Literaturfestival Basel und der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband haben im Frühjahr 2008 das Aufsichtsgremium des Schweizer Buchpreises berufen. Dieses zeichnet im Auftrag der Trägerschaft für die strategische Führung des Schweizer Buchpreises verantwortlich. Die Mitglieder arbeiten in dieser Funktion ehrenamtlich. Scheidet ein Mitglied aus, beruft die Trägerschaft in Abstimmung mit dem Aufsichtsgremium die jeweilige Nachfolge.
Das Aufsichtsgremium beruft die Jury, die unter dem Vorsitz einer aus ihrem Kreis stammenden und von ihr gewählten Jurysprecherin bzw. eines Jurysprechers ihre Findungsarbeit leistet.
Das Aufsichtsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Es trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
Die vom Aufsichtsgremium jeweils auf drei Jahre berufene fünfköpfige Jury sichtet alle eingereichten Bücher und kann zusätzliche Titel anfordern, die sie für geeignet hält. Aus der Gesamtliste der eingereichten Bücher stellt die Jury eine Nominationsliste mit maximal fünf Werken zusammen, die jeweils Ende September publiziert wird. Aus dieser Nominationsliste bestimmt die Jury die Preisträgerin oder den Preisträger des Schweizer Buchpreises. Die Entscheidung wird von der Jury schriftlich begründet.
Die Jurysprecherin bzw. der Jurysprecher vertritt die Juryentscheidungen nach aussen.
Die Jury trifft sich mindestens zweimal: zur Bestimmung der Nominationsliste sowie zur Bestimmung der Preisträgerinnen und Preisträger. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidfindung unabhängig. Die Entscheidungen der Jury sind auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar. Die Jurorinnen und Juroren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Preiszuteilung ausgeschlossen.
Die Tätigkeit der Jurymitglieder wird mit einer Aufwandentschädigung vergütet.
Eine Wiederberufung von amtierenden Jurymitgliedern ist möglich.
Der Schweizer Buchpreis verfügt über eine Geschäftsstelle, die sich unter der Leitung einer von der Trägerschaft damit beauftragten Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers um sämtliche organisatorische Belange des Schweizer Buchpreises kümmert. Geschäftsführung und Geschäftsstelle haben keinerlei Einfluss auf die Auswahl der Juroren und die Findung der Preisträgerinnen und Preisträger.
Der Schweizer Buchpreis ist insgesamt mit 60'000 Schweizer Franken dotiert. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger des Schweizer Buchpreises erhält 50'000 Schweizer Franken sowie eine Urkunde; die übrigen Autorinnen und Autoren der Nominationsliste erhalten jeweils 2'500 Franken.
Die Finanzierung des Schweizer Buchpreises erfolgt durch Gönnerinnen bzw. Gönner, Sponsoren sowie durch zweckgebundene Beiträge von Stiftungen und weiteren Institutionen.
Der Schweizer Buchpreis wird jeweils im November im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Buch- und Literaturfestival Basel vergeben.
Die nominierten Autorinnen und Autoren werden als Gäste der Trägerschaft des Schweizer Buchpreises an das Buch- und Literaturfestival Basel eingeladen.
Der Schweizer Buchpreis wird öffentlich ausgeschrieben; der Ausschreibungszeitraum läuft von Januar bis April des jeweiligen Preisjahres. Im Jahr der erstmaligen Lancierung des Preises gelten besondere terminliche Vorgaben. Verlage können sich mit maximal zwei Titeln aus dem jeweiligen aktuellen oder geplanten Programm um die Auszeichnung bewerben. Weitere nach Ansicht des Verlags in Frage kommende Werke können der Jury auf einer Empfehlungsliste bekannt gemacht werden. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft im Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband, im Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sowie rechtliche Selbständigkeit. Eigenbewerbungen von Autorinnen und Autoren sind nicht möglich.
Die von den Verlagen eingereichten Titel müssen
Die Gesamtliste der eingereichten Titel ist geheim.
Verlage können Vorschläge schriftlich auf dem offiziellen Anmeldeformular einreichen. Dieses ist bei der Geschäftsstelle erhältlich oder kann von der Internetseite des Schweizer Buchpreises heruntergeladen werden. Mit der Anmeldung akzeptieren die Verlage die Teilnahmekriterien und verpflichten sich, diese ihren Autorinnen und Autoren bekannt zu machen.
Die Jury bestätigt den Eingang jedes Vorschlags schriftlich.
Im Fall einer Nomination werden die Autorinnen bzw. Autoren und deren Verlage schriftlich informiert. Die Nominationsliste wird anlässlich einer Medienkonferenz Ende September öffentlich bekannt gemacht.
Die nominierten Autorinnen und Autoren werden an das Buch- und Literaturfestival Basel eingeladen und erhalten Gelegenheit, ihre Werke im Rahmen einer Lesung zu präsentieren.
Der Entscheid über die Vergabe der Preise erfolgt anlässlich der Preisverleihung.
Änderungen dieser Charta können nur durch die Trägerschaft erfolgen.
Basel, im April 2008